Garantiebedingungen der Stürmer Maschinen GmbH für entsprechend gekennzeichnete Schweißkraft-Geräte

 

Sehr geehrter Kunde,

alle Schweißkraft-Produkte unterliegen strengsten Sicherheits- und Qualitätskontrollen. Auf ausgewählte Schweißkraft-Geräte geben wir deshalb eine Garantie auf die Funktion unserer Geräte. Diese Produkte erkennen Sie an einem entsprechenden Garantiehinweis in der Artikelbeschreibung und/oder in der Beschreibung des Lieferumfangs. Nachfolgende Garantiebedingungen regeln Umfang, Dauer, Garantiegeber und Geltendmachung der Garantie. Ihre gesetzlichen Mangelhaftungsansprüche gegenüber Ihrem Verkäufer bleiben von dieser Garantie unberührt, können unentgeltlich in Anspruch genommen werden und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Das gilt unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird. Diese Garantie ist also eine rechtlich nicht vorgeschriebene und von uns rein freiwillig gewährte Zusatzleistung zu dem von Ihnen erworbenen Produkt, die wir Ihnen für uns rechtlich verbindlich gewähren.

 

1. Garantiegeber

Stürmer Maschinen GmbH
Dr.-Robert-Pfleger-Str. 26
D-96103 Hallstadt

2. Beginn, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der Garantie:

Die Garantiefrist von zwei oder drei Jahren beginnt mit dem Tag des Erstkaufes des Neugerätes durch den Endnutzer. Das Kaufdatum weisen Sie uns bitte mit der Vorlage des originalen Kaufbeleges nach. Die Vorlage muss bei Geltendmachung der Garantieansprüche und innerhalb der Garantiefrist erfolgen. Ansonsten sind Garantieansprüche ausgeschlossen.

Die Garantie ist weltweit gültig.

3. Verfahren zur Geltendmachung der Garantie:

Sie können innerhalb der Garantiezeit auftretende Material- und/oder Fabrikationsfehler bei unserem Servicecenter in Textform geltend machen. Mit der Geltendmachung ist die Vorlage des Kaufbeleges im Original (siehe Ziffer 2.) innerhalb der Garantiefrist erforderlich. Die Geltendmachung von Garantieansprüchen und/oder die Vorlage des Kaufbeleges im Original nach Ablauf der Garantiefrist schließt Garantieansprüche vollständig aus.

Unser Servicecenter erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Stürmer Maschinen GmbH
- Servicecenter -
Dr.-Robert-Pfleger-Str. 26
D-96103 Hallstadt

Telefonnummer:
+49 (0) 951 96 555 – 0

E-Mail:
info@stuermer-maschinen.de

4. Umfang und Inhalt der Garantie:

a) Die Garantie beschränkt sich auf Material- und/oder Fabrikationsfehler.
b) Innerhalb der Garantiezeit auftretende Material- und/oder Fabrikationsfehler werden von uns nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung oder durch Ersatz/Tausch beseitigt.
c) Im Rahmen der Garantiearbeiten (Instandsetzung oder Tausch, Ziff. 4.a.) werden von uns ausschließlich die hierfür notwendigen Ersatzteile kostenlos gestellt. Wir übernehmen jedoch nicht die Transport- und Montagekosten sowie die zur Erfüllung Ihres Garantieanspruches notwendigen Arbeits- und Nebenleistungen sowie weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme dieser Garantie entstehen.
d) Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum der Stürmer Maschinen GmbH über.
e) Die Vornahme von Garantieleistungen führt weder zu einer Verlängerung der Garantiezeit noch beginnt die Garantiezeit damit von neuem.
f) Die Garantieleistung wird für jedes Produkt nur einmal gewährt. Soweit wir also einmal für ein Gerät Garantieleistungen erbracht haben, erlischt die Garantie, auch wenn innerhalb des Garantiezeitraumes ein weiterer Garantiefall eintreten sollte.
g) Für die Dauer von Garantieleistungen werden keine Ersatzgeräte gestellt bzw. hierfür keine Kosten übernommen.
h) Weitere Ansprüche bestehen nicht.

5. Voraussetzung für Garantieansprüche

a) Diese Garantie ist auf Schweißkraft-Produkte, die über einen unserer Handelspartner oder über uns direkt bezogen wurden, beschränkt, was wir über die Seriennummer erkennen können. Sie können unabhängig von dem Vorliegen eines Garantiefalles bei unserem Servicecenter erfragen, ob das von Ihnen erworbene Produkt unter diese Garantie fällt.

b) Garantieansprüche entstehen nur, wenn ein Mangel oder Fehler nicht zurückzuführen ist auf:

  • Missbrauch, Missachtung unserer Betriebsanleitungen / Hinweise und nicht bestimmungsgemäßer Einsatz der Maschine, oder auf die Verwendung von Nicht- Original-Ersatz- und Verschleißteilen,
  • Selbstverschulden,
  • nicht durch uns autorisierte Modifikationen und Reparaturen,
  • Überbeanspruchung der Teile über die in der Bedienungsanleitung angegebene Leistung,
  • nachlässige oder unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien,
  • ungenügende Einrichtung,
  • Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind,
  • atmosphärische Entladungen, Überspannungen und Blitzschlag sowie chemische Einflüsse.

Von der Garantie sind außerdem ausgeschlossen:

  • Beschädigungen durch Handlungen Dritter,
  • Verschleißteile und Teile, die einem natürlichem Verschleiß unterliegen, wie sämtliches Brennerzubehör (z.B. Stromdüsen, Gasdüsen, Düsenstöcke, Gasverteiler, Wolframelektroden, Führungsspiralen, Gaslinsen, Spannhülsen- und Spannhülsengehäuse, etc.), Drahtförderrollen, Kühlflüssigkeit, Schlauchpakete, Schweiß- und Schneidbrenner, Zwischenschlauchpakete, Massekabel, Schweißkabel - Verbindungschläuche sowie Netz- und Steuerleitungen, die aufgrund nicht sachgemäßer Anwendung beschädigt oder verschlissen sind, werden wie Verschleißteile behandelt,
  • nicht reproduzierbare Softwarefehler,
  • Liefergegenstände, die ohne unsere Zustimmung außerhalb der EU verbracht wurden,
  • Gebrauchtgeräte nach Ablauf der Garantiezeit ab Erstverkauf,
  • Ausführung von Reparaturarbeiten und Ersatzteile,
  • Umbau oder Umänderung alter sowie fremder und bei Lieferung gebrauchter Gegenstände.

6. Haftungsbeschränkung

Verschuldensabhängige Ansprüche uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit sie nicht auf der Verletzung von Leib und Leben beruhen. Der Höhe nach sind diese Ansprüche auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

7. Erfüllungsort

Soweit die Garantieansprüche nicht von einem Verbraucher geltend gemacht werden, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Garantieversprechen 96103 Hallstadt vereinbart.