Garantiebedingungen der 3-Jahre-Stürmer-Garantie
Sehr geehrter Kunde,
Stürmer-Produkte unterliegen strengsten Sicherheits- und Qualitätskontrollen. Auf unsere Maschinen geben wir deshalb eine 3-Jahres-Garantie auf die Beschaffenheit bei Übergabe, sofern sich der Endkunde bei uns registriert hat. Diese Produkte erkennen Sie an einem entsprechenden Garantiehinweis in der Artikelbeschreibung und/oder in der Beschreibung des Lieferumfangs. Nachfolgende Garantiebedingungen regeln Umfang, Dauer, Garantiegeber und Geltendmachung der Garantie. Ihre gesetzlichen Mangelhaftungsansprüche gegenüber Ihrem Verkäufer bleiben von dieser Garantie unberührt, können unentgeltlich in Anspruch genommen werden und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Das gilt unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird. Diese Garantie ist rechtlich nicht vorgeschrieben und eine freiwillig gewährte Zusatzleistung zu dem von Ihnen erworbenen Produkt.
1. Garantiegeber
Stürmer Maschinen GmbH
Dr.-Robert-Pfleger-Str. 26
D-96103 Hallstadt
2. Beginn, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der Garantie:
Voraussetzung für eine spätere Geltendmachung der Garantie ist, dass Sie sich und die erworbene Maschine spätestens 30 Tage nach Kaufdatum bei uns unter www.stuermer-maschinen.de/garantie registriert haben. Mit der Registrierung ist die Vorlage des Kaufbelegs im Original mit dem entsprechenden Kaufdatum sowie der Seriennummer der erworbenen Maschine erforderlich. Unser Garantieversprechen und der Garantievertrag werden erst mit der Registrierung wirksam. Die Garantiedauer von 3 Jahren beginnt dann rückwirkend mit dem Tag des Erstkaufes des Neugerätes durch den Endnutzer. Die Garantie ist für Endkunden mit Firmen- oder Wohnsitz in Deutschland und Österreich gültig.
Bei einem Weiterverkauf innerhalb der Garantiedauer muss für eine spätere Geltendmachung von Garantieansprüchen eine erneute Registrierung durch den neuen Erwerber innerhalb von 30 Tagen nach seinem Kauf unter Vorlage seines Kaufbeleges und der Seriennummer der Maschine erfolgen. Die maximale Garantiedauer von drei Jahren ab dem Erstkauf des Neugerätes bleibt bei einem Weiterverkauf unverändert für die betroffene Maschine bestehen. Sie beginnt damit nicht neu und verlängert sich dadurch auch nicht.
3. Verfahren zur Geltendmachung der Garantie:
Sie können innerhalb der Garantiedauer auftretende Material- und/oder Fabrikationsfehler unter Benennung der Seriennummer und der Schilderung des Fehlers des betroffenen Gerätes in Textform per E-Mail unter Garantie(at)stuermer-maschinen.de als Garantiefälle anmelden. Voraussetzung für die Geltendmachung der Garantieleistung ist dabei, dass Sie uns als Garantiegeber nach der Anmeldung die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Maschine ermöglichen. Die Zusendung durch Sie muss zur Vermeidung von Transportschäden in stabiler und bruchsicherer Verpackung nebst entsprechender Umhüllung des Gerätes auf Ihre Kosten erfolgen.
Die Geltendmachung von Garantieansprüchen ohne vorhergehende Registrierung und ohne Ermöglichung der Prüfung durch uns, oder nach Ablauf der Garantiedauer ist ausgeschlossen.
4. Umfang und Inhalt der Garantie:
a) Die Garantie erstreckt sich auf bei der Herstellung des Gerätes unterlaufene Material- und Fabrikationsfehler (Beschaffenheitsgarantie).
b) Innerhalb der Garantiedauer auftretende derartige Material- und/oder Fabrikationsfehler werden von uns nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung oder durch Ersatz/Tausch der betroffenen fehlerhaften Einzelteile beseitigt.
c) Im Rahmen der Garantie werden von uns ausschließlich die hierfür notwendigen Ersatzteile kostenlos gestellt. Wir übernehmen jedoch nicht die Transport- und Montagekosten und die zur Erfüllung Ihres Garantieanspruches notwendigen Arbeits- und Nebenleistungen sowie weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme dieser Garantie entstehen.
d) Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum der Stürmer Maschinen GmbH über.
e) Die Erbringung von Garantieleistungen führt weder zu einer Verlängerung der Garantiedauer noch beginnt die Garantiedauer damit von neuem.
f) Für die Dauer der Erbringung von Garantieleistungen werden keine Ersatzgeräte gestellt bzw. hierfür keine Kosten übernommen.
g) Sonstige Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzanspruche, werden durch diese Garantie nicht begründet und sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
h) Über diese Garantieerklärung hinausgehende Ansprüche werden nicht begründet.
5. Garantieausschluss
a) Die Garantie ist insbesondere ausgeschlossen bei:
6. Haftungsbeschränkung
Verschuldensabhängige Ansprüche uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit sie nicht auf der Verletzung von Leib und Leben beruhen. Der Höhe nach sind diese Ansprüche auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7. Erfüllungsort
Soweit die Garantieansprüche nicht von einem Verbraucher geltend gemacht werden, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Garantieversprechen 96103 Hallstadt vereinbart.