Garantiebestimmungen der REHM GmbH u. Co KG Schweißtechnik für Schweiß- und Schneidanlagen

Wir, die REHM GmbH u. Co KG Schweißtechnik, geben Ihnen für unsere Schweiß- und Schneidanlagen im Falle von Material- und/oder Fabrikationsfehlern drei Jahre Garantie (ab Kaufdatum) auf die Funktion unserer Geräte. Die Garantie umfasst im ersten und zweiten Jahr den kostenlosen Ersatz der Teile sowie die Arbeitszeit, im dritten Jahr das zur Reparatur notwendige Material.

Zur Geltendmachung des Garantieanspruchs ist die Vorlage dieser Garantie-Urkunde sowie des Original- Rechnungsbelegs, aus der die Seriennummer des Geräts hervorgehen muss, unabdingbare Voraussetzung.

Aufgrund dieser Garantie werden wir nach unserer Wahl entweder die defekte Anlage oder deren defekten Teile gegen fehlerfreie austauschen oder reparieren. Auf unser Verlangen ist uns die Anlage bzw. deren Bauteil unverzüglich auf Gefahr und Kosten des Käufers einzusenden. Ausgetauschte Anlagen oder Teile gehen in unser Eigentum über. Durch den Austausch oder die Reparatur wird die Garantiefrist nicht verlängert.

Diese Garantie gibt keinen Anspruch auf den Ausgleich von Neben- und Fremdkosten, Fahrt-, Zeit- und Arbeitskosten Dritter, auf Ausfallkosten oder auf Ersatz von Folgeschäden. Auch die Kosten einer vom Käufer oder Dritten vorgenommenen Reparatur werden nicht erstattet. Es besteht ebenso kein Anspruch auf die Stellung eines Leih- oder Ersatzgeräts während der Dauer der Reparatur oder des Austausches.

Der Käufer ist nicht berechtigt, mit seinen Ansprüchen aus dieser Garantie gegen unsere Forderungen oder des Verkäufers/Händlers aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel

  • die durch Missbrauch, Missachtung unserer Betriebsanleitungen/ Hinweise und nicht bestimmungsgemäßer Einsatz der Maschine, oder durch die Verwendung von Nicht- Original-Ersatz- und Verschleißteilen entstanden sind
  • durch Selbstverschulden
  • durch nicht autorisierte Modifikationen und Reparaturen
  • durch Überbeanspruchung der Teile über die in der Bedienungsanleitung angegebene Leistung
  • durch nachlässige oder unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien
  • durch ungenügende Einrichtung
  • durch Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind
  • durch atmosphärische Entladungen, Überspannungen und Blitzschlag sowie chemische Einflüsse

Ebenfalls unterliegen nicht der Garantie:

  • Beschädigungen durch Handlungen Dritter
  • Verschleißteile und Teile, die einem natürlichem Verschleiß unterliegen, wie sämtliches Brennerzubehör (z.B. Stromdüsen, Gasdüsen, Düsenstöcke, Gasverteiler, Wolframelektroden, Führungsspiralen, Gaslinsen, Spannhülsen- und Spannhülsengehäuse, etc.), Drahtförderrollen, Kühlflüssigkeit, Schlauchpakete, Schweiß- und Schneidbrenner, Zwischenschlauchpakete, Massekabel, Schweißkabel, Verbindungschläuche sowie Netz- und Steuerleitungen, die aufgrund nicht sachgemäßer Anwendung beschädigt oder verschlissen sind, werden wie Verschleißteile behandelt.
  • Nicht reproduzierbare Softwarefehler
  • Liefergegenstände, die ohne unsere Zustimmung außerhalb der EU verbracht wurden
  • Gebrauchtgeräte nach Ablauf der Garantiezeit ab Erstverkauf
  • Ausführung von Reparaturarbeiten und Ersatzteile
  • Umbau oder Umänderung alter sowie fremder und bei Lieferung gebrauchter Gegenstände

Diese Garantie berührt weder Ihre gesetzlichen Ansprüche gegen uns als Hersteller noch Ihre vertraglichen Ansprüche als Käufer, insbesondere wegen Mängeln, gegen Ihren Fachhändler.

Diese Garantie können Sie bei einem Verkauf Ihrer Schweiß- oder Schneidanlage an Ihren Käufer mit übertragen, vorausgesetzt:

  • Ihr Käufer hat seinen Sitz in der Europäischen Union;
  • Sie übergeben Ihrem Käufer zusammen mit der Anlage diese Original-Garantie-Urkunde;
  • und die Ihnen von Ihrem Fachhändler erteilte Originalrechnung.

Die Garantiefrist verlängert sich durch einen Verkauf jedoch nicht.

Bitte wenden Sie sich zur Klärung eventueller Fragen und zur Geltendmachung von Garantieansprüchen an Ihren Fachhändler.

Außerhalb Deutschlands kann es Abweichungen von diesen Garantiebestimmungen geben.

Rehm GmbH u. Co. KG
Schweißtechnik,
D-73066 Uhingen

Garantiebestimmungen Rehm

Garantiebestimmungen Rehm

76 KB | 26.02.2019