Erklärung zu unserer Lieferkette für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten


Unsere Strategie für Lieferketten im Sinne einer verantwortungsvollen weltweiten Lieferkette für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten

In dem Wissen um die möglichen negativen Folgen von Mineralgewinnung, -handel, -umschlag und -ausfuhr aus Konflikt- und  Hochrisikogebieten und um die eigene Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und zur Verhinderung einer Konfliktverschärfung, verpflichten wir uns zur Annahme und großflächigen Verbreitung der folgenden Strategie zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, die eine gemeinsame Orientierungshilfe für konfliktanfällige Beschaffungsvorgänge und für das Risikobewusstsein des Zulieferers vom Zeitpunkt des Abbaus bis hin zur Lieferung an den Endverbraucher darstellen soll. Wir verpflichten uns zur Meidung jedweder Maßnahmen, die zur Finanzierung von Konflikten beitragen könnten, und bekennen uns ferner zur Erfüllung aller relevanten Resolutionen zu UN-Sanktionen bzw. gegebenenfalls zur Erfüllung aller nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung solcher Resolutionen.

Im Hinblick auf schwerwiegende Missstände bei Gewinnung, Transport oder Handel mit Mineralen:

  • Während der Beschaffung aus oder der Tätigkeit in Konflikt- und Hochrisikogebieten werden wir unter keinen Umständen folgende, von irgendeiner Seite durchgeführten Handlungen hinnehmen, daraus Gewinn schlagen, daran mitwirken, dabei behilflich oder unterstützend tätig sein:
     
    • jede Form von Folter bzw. grausamer, unmenschlicher oder herabwürdigender Behandlung;
    • jede Form von Zwangsarbeit; dazu zählen auch Aufgaben oder Dienstleistungen, zu denen eine Person unter Androhung einer Strafe gegen ihren Willen gezwungen wird;
    • schlimmste Formen der Kinderarbeit;
    • andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und -missstände, wie zum Beispiel das weitverbreitete Auftreten sexueller Gewalt;
    • Kriegsverbrechen oder andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord.

Im Hinblick auf das Risikomanagement bei schwerwiegenden Missständen:

  • Wir werden umgehend alle Geschäftsbeziehungen zu vorgelagerten Zulieferern aussetzen oder beenden, wenn ein begründetes Risiko besteht, dass diese ihre Ware von einer schwerwiegende Verstöße begehenden Partei im Sinne von Ziffer 1 beziehen oder aber anderweitig mit ihr in Verbindung stehen.

Im Hinblick auf direkte oder indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen:

  • Wir nehmen keine direkte oder indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen durch Abbau, Transport, Handel, Umschlag oder Ausfuhr von Mineralen hin. „Direkte oder indirekte Unterstützung“ von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppierungen durch den Abbau, Transport, Handel, Umschlag oder Export von Mineralen umfasst auch insbesondere den Bezug von Mineralen, die Leistung von Zahlungen an sowie die logistische Unterstützung oder Bereitstellung von Ausrüstung für nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen oder deren Geschäftspartner, die:
     
    • die Abbaustätten unrechtmäßig überwachen oder die Transportwege, Umschlagplätze und vorgelagerte Zulieferer in der Lieferkette anderweitig kontrollieren; und/oder unrechtmäßig an den Zugängen zur Abbaustätte, an den Transportwegen oder anderen Umschlagplätzen für Minerale Abgaben verlangen oder Geld bzw. Minerale erpressen; und/oder von Zwischenhändlern, Ausfuhrunternehmen bzw. internationalen Händlern unrechtmäßig Abgaben verlangen oder Zahlungen erpressen.
       
  • Wir werden umgehend alle Geschäftsbeziehungen zu vorgelagerten Zulieferern aussetzen oder beenden, wenn ein begründetes Risiko besteht, dass diese ihre Ware von einer direkt oder indirekt nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen unterstützenden Partei im Sinne von Ziffer 3 beziehen oder aber anderweitig mit ihr in Verbindung stehen.

Im Hinblick auf öffentliche und private Sicherheitskräfte:

  • Wir verpflichten uns zur Unterlassung jedweder direkten oder indirekten Unterstützung von öffentlichen oder privaten Sicherheitskräften, die unrechtmäßig Kontrolle über Abbaustätten, Transportwege und vorgelagerte Akteure in der Lieferkette ausüben; an den Zugangsstellen zu den Abbaustätten, entlang der Transportwege oder an den Umschlagplätzen unrechtmäßig Abgaben, Erpressungsgelder oder Minerale verlangen; oder Zwischenhändler, Ausfuhrunternehmen und internationale Händler unrechtmäßig besteuern oder erpressen.
     
  • Wir erkennen an, dass die Rolle der öffentlichen oder privaten Sicherheitskräfte an den Abbaustätten bzw. in umliegenden Gebieten oder entlang der Transportwege allein in der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit besteht, einschließlich der Wahrung der Menschenrechte, der Gewährleistung der Sicherheit der Bergarbeiter, der Ausrüstung und Anlagen, sowie in dem Schutz der Abbaustätte und der Transportwege vor einer Beeinträchtigung des rechtmäßigen Abbaus und Handels.

Im Hinblick auf Korruption und arglistige Täuschung bezüglich der Herkunft der Minerale:

  • Wir werden keine Bestechungsgelder anbieten, versprechen, aushändigen oder fordern und auch keiner Bitte nach Bestechungsgeldern nachgeben, um die Herkunft von Mineralen zu verbergen oder zu verschleiern oder an die Regierung gezahlte Steuern, Abgaben oder Lizenzgebühren zum Zwecke des Mineralabbaus, -handels, -umschlags, -transports oder -exports unzutreffend darzustellen.

Im Hinblick auf Geldwäsche:

  • Wir werden jegliche Bemühungen bei der Mitwirkung an der wirksamen Bekämpfung von Geldwäsche unternehmen bzw. entsprechende Maßnahmen ergreifen, wenn ein begründetes Risiko der Geldwäsche infolge von oder in Verbindung mit Abbau, Handel, Umschlag, Transport oder Ausfuhr von Mineralen besteht, die durch unrechtmäßige Besteuerung oder Erpressung an Zugängen zu Abbaustätten, entlang der Transportwege oder an Umschlagplätzen von vorgelagerten Unternehmen erlangt  wurden.

Im Hinblick auf das Risikomanagement bei Korruption und arglistiger Täuschung bezüglich der Herkunft von Mineralen, Geldwäsche und der Zahlung von Steuern, Abgaben und Lizenzgebühren an Regierungen:

  • Gemäß der Position unseres Unternehmens in der Lieferkette verpflichten wir uns zur Zusammenarbeit mit den Zulieferern, zentralen oder lokalen Regierungsbehörden, internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und gegebenenfalls betroffenen Dritten, um notwendige Schritte bei der Risikoeindämmung durch angemessene Maßnahmen unseres Unternehmens zu optimieren und nachzuverfolgen. Nach gescheiterten Versuchen der Risikoeindämmung werden wir die Geschäftsbeziehungen mit vorgelagerten Zulieferern aussetzen oder beenden.